Keine Auslands-Dienstreise ohne
A1-Bescheinigung
Spätestens bei einem Unfall auf der Dienstreise wird deutlich, wie wichtig die A1-Bescheinigung ist. In vielen Ländern erhält man nur die Leistungen der Unfallversicherung, wenn man diese Bescheinigung vorweisen kann.
Für Dienstreisen in alle Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in die Schweiz muss jeder Dienstreisende die sogenannte A1-Bescheinigung bei sich tragen. Diese weist die genaue Tätigkeit sowie Tätigkeitsdauer aus.
Dieses Dokument liefert Ihren Arbeitgebern bzw. Geschäftspartnern im Ausland den Beweis, dass Sie die Beiträge Ihrer Sozialversicherung in Deutschland zahlen. Das bedeutet, dass auf der Dienstreise keine weiteren Beiträge auf die Geschäftsreisenden zukommen und zeigen, dass Sie allein den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen.
Die Anträge müssen bei jedem Arbeitseinsatz und Zielort neu und gesondert voneinander gestellt werden. Die Zuständigen für die Beschaffung der A1-Bescheinigung sind Arbeitgeber oder der Reisende selbst.
Wir beraten und unterstützen Sie hierzu gerne!

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