Dienstreisen als Arbeitszeit
Im arbeitsrechtlichen Sinne handelt es sich immer dann um eine Dienstreise, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitsstätte im Auftrag des Arbeitgebers tätig wird.
Ob die Reisezeit als Arbeitszeit gilt, kann pauschal nicht beantwortet werden. Hier ist stets zwischen versicherungs-, vergütungs- und arbeitszeitrechtlichen Gesichtspunkten zu unterscheiden. Es bietet sich an, dieses Thema zum Gegenstand einer tarifvertraglichen, betrieblichen oder auch arbeitsvertraglichen Vereinbarung zu machen.
So kommt es hauptsächlich auf die Vorgaben des Arbeitgebers sowie auf die Wahl des Fortbewegungsmittels an. Bei Reisen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zählt dies nicht zur Arbeitszeit, da der Arbeitnehmer über seine Zeit während der Reise frei verfügen kann. Ordnet der Arbeitgeber hingegen an, dass das Dienstreiseziel mit einem PKW erreicht werden soll, liegt für den Arbeitnehmer Arbeitszeit vor.
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