Leitfaden zum Thema Kurzarbeit
Kurzarbeit ist für Situationen gedacht, in denen Arbeitgeber aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtlage oder besonderer Ereignisse kurzfristig nicht genug Aufträge haben, um alle ihre Mitarbeiter auszulasten und Lohn/Gehalt voll zu bezahlen. Der Arbeitsausfall kann bis zu 100 % ausmachen.
Sie als Arbeitgeber zeigen die Kurzarbeit bei der zuständigen Arbeitsagentur an. Wenn Kurzarbeitergeld genehmigt wird müssen Sie nur für die tatsächlich geleisteten Stunden aufkommen. Dieser Bruttolohn bzw. dieses Bruttogehalt wird „Kurzlohn“ genannt. Für die fehlende Arbeitszeit zahlt die Agentur für Arbeit – nicht voll, aber zu etwa zwei Dritteln des fälligen Nettoentgelts. Das ist das „Kurzarbeitergeld“.
Direkt vom Arbeitgeber wird sowohl der Kurzlohn als auch das Kurzarbeitergeld ausgezahlt. Anschließend wird bei genehmigtem Antrag das Kurzarbeitergeld sowie die Sozialversicherung von der Agentur für Arbeit erstattet.
Wichtig: Die Mitarbeiter müssen in die Kurzarbeit einwilligen, es sei denn dies wurde schon im Vorfeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart.
Achtung: Die Kurzarbeit muss nicht für das gesamte Unternehmen beantragt werden. Der Antrag auf Kurzarbeit kann auch nur für einzelne Abteilungen gestellt werden. So können z.B. die Mitarbeiter in der Produktion Kurzarbeit leisten während die Verwaltung weiter voll arbeitet.
Die Voraussetzungen für konjunkturelle Kurzarbeit sind in den §§ 95 bis 106 SGB III gesetzlich festgelegt:
- es muss ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegen
- dieser muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen (dies liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden)
- der Arbeitsausfall muss vorübergehend sein
- und unvermeidbar sein
In der Praxis entscheidet der zuständige Sachbearbeiter der örtlichen Agentur für Arbeit über die Auszahlung von Kurzarbeitergeld. Dieser muss davon überzeugt sein, dass der Arbeitsausfall innerhalb von höchstens 12 Monaten behoben werden kann. Dies sollte im vorliegenden Fall des Virus kein Problem sein.
Erfordernis: Mindestens 10 % der Mitarbeiter des Betriebes (oder eines Betriebsteils) müssen von einem Verdienstausfall von mehr als 10 % des Monats-Bruttolohn oder –gehalts betroffen sein. Wenn dieses Erfordernis erfüllt ist können alle Mitarbeiter Kurzarbeitergeld erhalten, auch solche, deren Arbeitszeit sich um weniger als 19 % reduziert.
Als vermeidbar gilt der Arbeitsausfall dann, wenn man statt Kurzarbeit zu beantragen auch einfach die Belegschaft in Urlaub schicken oder die Flaute zum Abbau von Überstunden nutzen könnte.
Praktisch bedeutet das, dass z.B. Resturlaub/Überstunden aus dem Vorjahr abgebaut sein sollte, wenn man im Folgejahr Kurzarbeit beantragen möchte.
Nicht alle Arbeitnehmer, die bei der Berechnung der 10-%-Erfordernis mitzählen, haben auch Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Voraussetzung ist ein ungekündigtes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Auch Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Kein Anspruch besteht für Minijobber, Rentner, Bezieher von Krankengeld und Auszubildende.
Vorgehensweise: Sie müssen zunächst bei der Agentur für Arbeit schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) die Kurzarbeit anzeigen.
Für die schriftliche Mitteilung wird das Formular „Anzeige über Arbeitsausfall“ genutzt. Es fragt einschlägige Informationen zum Betrieb ab, daher muss diese Anzeige zwingend von Ihnen als Unternehmen ausgefüllt werden.
Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit gibt es Videos zur Unterstützung des Antrages:
Hilfe zum Antrag Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit
Bei positivem Bescheid muss jeden Monat ein Leistungsantrag auf Kurzarbeitergeld eingereicht werden. Dieser wird von uns mit der Lohnabrechnung geliefert. Hierzu benötigen wir zwingend pro Mitarbeiter die genauen Ausfallstunden sowie die entsprechenden Tage. Der Leistungsantrag muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Monats erfolgen, für den gezahlt werden soll. Nach dieser Frist erfolgt keine Erstattung mehr.
Wir beraten und unterstützen Sie hierzu gerne!

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