Freigrenze für Zuwendungen an
Vereinsmitglieder erhöht
In vielen Vereinen werden Mitglieder zu besonderen Anlässen geehrt.
Allerdings weist das Finanzministerium Baden-Württemberg darauf hin, dass wenn gemeinnützige Vereine ihre Mitglieder ehren, deren Leistung würdigen, oder sie zu einem gemeinsamen Ausflug einladen, auch steuerliche Regelungen beachtet werden müssen.
Bisher galt hierfür eine Freigrenze von 40,00 EUR. Doch nun wird diese rückwirkend zum 01.01.2019 auf 60,00 EUR erhöht. Dies gilt allerdings nur für Baden-Württemberg. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es bisher nicht.
Wir beraten und unterstützen Sie hierzu gerne!
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