HF Steuerberatung begleitet Bauträger, Projektentwickler und unternehmerische Immobilienakteure bei steuerlichen Fragen rund um Sanierungsobjekte und Baudenkmäler.
Genau hier setzt HF Steuerberatung an: Wir begleiten die steuerliche Immobiliengestaltung bei Baudenkmälern, Immobilien in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Michael Fißler und Richelle ten Tusscher betrachten dabei nicht nur einzelne Steuerfragen, sondern die wirtschaftliche Perspektive Ihres gesamten Vorhabens.
Vor Ankauf oder Projektstart prüfen wir die steuerliche Ausgangslage und zeigen, was für Sanierung, Finanzierung und Wirtschaftlichkeit relevant ist.
Wir ordnen Ihre Sanierungsmaßnahmen steuerlich ein und prüfen relevante Gestaltungsmöglichkeiten und Voraussetzungen.
Wir klären frühzeitig die für Ihr Projekt erforderlichen Anträge, Bescheinigungen und Nachweise.
Auch während der Umsetzung ordnen wir steuerlich relevante Änderungen ein und begleiten die nächsten Schritte.
Sie geben uns einen Überblick über das Objekt, die geplanten Sanierungsmaßnahmen und den aktuellen Projektstand.
Wir ordnen die Ausgangslage ein, bereiten die steuerlich relevanten Schritte vor und unterstützen bei Anträgen, Bescheinigungen und Nachweisen.
Auch im weiteren Projektverlauf bleiben wir bei steuerlich relevanten Fragen an Ihrer Seite und ordnen Änderungen für Ihre Planung ein.