Steuerliche Immobilien­gestaltung für Bauträger und Projektentwickler

HF Steuerberatung begleitet Bauträger, Projektentwickler und unternehmerische Immobilienakteure bei steuerlichen Fragen rund um Sanierungsobjekte und Baudenkmäler.

Steuerliche Potenziale früh erkennen

Anträge und Nachweise sicher vorbereiten

Sanierungsprojekte wirtschaftlich weiterdenken

Steuerliche Klarheit vor dem Projektstart

Bei Baudenkmälern und Sanierungsobjekten kann eine zu späte steuerliche Prüfung teuer werden. Werden Aufwendungen, Anträge oder Nachweise erst nach dem Ankauf oder Projektstart geklärt, bleibt das steuerlich anerkannte Abschreibungsvolumen möglicherweise hinter Ihrer Planung zurück.

Genau hier setzt HF Steuerberatung an: Wir begleiten die steuerliche Immobiliengestaltung bei Baudenkmälern, Immobilien in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Michael Fißler und Richelle ten Tusscher betrachten dabei nicht nur einzelne Steuerfragen, sondern die wirtschaftliche Perspektive Ihres gesamten Vorhabens.

Womit wir Ihr Immobilienprojekt unterstützen

Erstprüfung vor Ankauf und Projektstart

Vor Ankauf oder Projektstart prüfen wir die steuerliche Ausgangslage und zeigen, was für Sanierung, Finanzierung und Wirtschaftlichkeit relevant ist.

Steuerliche Immobiliengestaltung bei Baudenkmälern und Sanierungsobjekten

Wir ordnen Ihre Sanierungsmaßnahmen steuerlich ein und prüfen relevante Gestaltungsmöglichkeiten und Voraussetzungen.

Anträge, Bescheinigungen und Nachweise

Wir klären frühzeitig die für Ihr Projekt erforderlichen Anträge, Bescheinigungen und Nachweise.

Steuerliche Projektbegleitung während der Umsetzung

Auch während der Umsetzung ordnen wir steuerlich relevante Änderungen ein und begleiten die nächsten Schritte.

Vorteile für Ihre Immobiliengestaltung

Sanierungsprojekte fachlich einordnen

Entscheidungen belastbar vorbereiten

Projekte realistisch kalkulieren

Abschreibungspotenziale prüfen

Anträge und Nachweise vorbereiten

Veränderungen fachlich einordnen

So läuft die Zusammenarbeit ab

Erstgespräch

Sie geben uns einen Überblick über das Objekt, die geplanten Sanierungsmaßnahmen und den aktuellen Projektstand.

Steuerliche Vorbereitung

Wir ordnen die Ausgangslage ein, bereiten die steuerlich relevanten Schritte vor und unterstützen bei Anträgen, Bescheinigungen und Nachweisen.

Projektbegleitung

Auch im weiteren Projektverlauf bleiben wir bei steuerlich relevanten Fragen an Ihrer Seite und ordnen Änderungen für Ihre Planung ein.

Ihre Experten für steuerliche Immobiliengestaltung

Michael Fißler

Dipl.-Kaufmann | Steuerberater | Partner

Erfahrung für Ihre unternehmerische Perspektive.

„Bei Sanierungsobjekten und Immobilienprojekten verbinde ich steuerliches Fachwissen mit meiner Erfahrung aus der unternehmerischen Praxis. Mich interessiert nicht nur, wie eine einzelne Frage steuerlich zu beurteilen ist, sondern auch, was sie für Ihre Kalkulation, Finanzierung und nächsten Entscheidungen bedeutet. Ich spreche die wichtigen Punkte klar an und ordne komplexe Zusammenhänge so ein, dass Sie Ihr Projekt fundiert weiterentwickeln können.“

Richelle ten Tusscher

Steuerberaterin | Teamleiterin

Fachwissen für die Details Ihres Objekts.

„Bei Baudenkmälern und Sanierungsobjekten kommt es auf viele fachliche Details an. Ich arbeite mich gründlich in die steuerlichen Zusammenhänge ein und behalte dabei immer im Blick, was sie für Ihr konkretes Immobilienprojekt bedeuten. Mir ist wichtig, komplexe Inhalte verständlich zu erklären und die fachliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Sie sicher entscheiden können.“

Jetzt steuerliche Fragen zum Projekt klären

Kontaktieren Sie uns. Wir klären die steuerlichen Fragen Ihres Sanierungsprojekts frühzeitig und schaffen eine fundierte Grundlage für die nächsten Schritte.

Häufige Fragen

Welche Sanierungsaufwendungen können steuerlich berücksichtigt werden?
Das hängt vom Objekt, den geplanten Maßnahmen und den jeweiligen Voraussetzungen ab. Wir prüfen die steuerliche Ausgangslage Ihres Vorhabens und ordnen ein, welche Aufwendungen für mögliche Abschreibungen relevant sein können.
Eine frühe Prüfung ist sinnvoll, damit steuerliche Fragen in Kaufentscheidung, Finanzierung und Projektkalkulation einfließen können. Auch während der Projektentwicklung oder nach dem Ankauf können wir die Ausgangslage fachlich einordnen.
Hilfreich sind die verfügbaren Informationen zum Objekt, zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen und zum aktuellen Projektstand. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Unterlagen für die weitere steuerliche Prüfung benötigt werden.
Wir prüfen die steuerliche Ausgangslage und ordnen die vorhandenen Unterlagen sowie die nächsten möglichen Schritte ein. Ob und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, hängt immer vom konkreten Projekt und dem bisherigen Verfahren ab.
Wir begleiten die steuerliche Einordnung sowie die Vorbereitung relevanter Anträge, Bescheinigungen und Nachweise. Wenn weitergehende rechtliche Fragen entstehen, können wir nach Abstimmung geeignete Kooperationspartner einbinden.
HF Steuerberatung | Wirtschaftsprüfung | Unternehmensberatung